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Produkt zum Begriff Mieter:


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  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

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    Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht

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  • Der Vermietungsassistent|Muster Mietvertrag|Muster Nebenkostenabrechnung
    Der Vermietungsassistent|Muster Mietvertrag|Muster Nebenkostenabrechnung

    Set mit allen Formularen und Mustern, die Sie als Vermieter brauchen – u.a. Mietvertrag, Kündigung, Nebenkostenabrechnung

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  • Kann Mieter Nebenkostenabrechnung verlangen?

    Ja, Mieter können eine Nebenkostenabrechnung verlangen, wenn sie in einem Mietverhältnis mit Nebenkostenvereinbarung stehen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Abrechnung über die Nebenkosten zu erstellen und dem Mieter zur Verfügung zu stellen. In der Abrechnung müssen alle angefallenen Kosten transparent aufgeführt sein. Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen. Falls der Vermieter die Abrechnung nicht fristgerecht vorlegt, können Mieter eine Nachforderung oder Rückzahlung der Nebenkosten verlangen.

  • Hat Mieter Recht auf Nebenkostenabrechnung?

    Hat Mieter Recht auf Nebenkostenabrechnung? Ja, Mieter haben das Recht auf eine jährliche Nebenkostenabrechnung vom Vermieter. In dieser Abrechnung müssen alle angefallenen Nebenkosten transparent aufgeführt sein. Der Mieter hat das Recht, die Abrechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen. Es ist wichtig, dass die Abrechnung innerhalb einer angemessenen Frist nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgt. In vielen Fällen ist die Nebenkostenabrechnung auch gesetzlich vorgeschrieben.

  • Wann muss Mieter Nebenkostenabrechnung zahlen?

    Mieter müssen die Nebenkostenabrechnung in der Regel einmal im Jahr zahlen, nachdem sie von ihrem Vermieter erhalten haben. Die Frist für die Zahlung ist meist im Mietvertrag festgelegt und beträgt häufig 30 Tage. Es ist wichtig, die Abrechnung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Kosten korrekt berechnet wurden. Falls Unstimmigkeiten auftreten, sollte der Mieter diese umgehend mit dem Vermieter klären. Letztendlich ist es wichtig, die Nebenkosten pünktlich zu zahlen, um eventuelle Mahngebühren oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Wie oft muss Mieter wohnungsbesichtigung dulden?

    Wie oft Mieter eine Wohnungsbesichtigung dulden müssen, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes ab. In der Regel ist es jedoch üblich, dass Vermieter eine angemessene Anzahl von Besichtigungen durchführen dürfen, um potenzielle neue Mieter zu finden. Mieter sollten in der Regel über jede geplante Besichtigung rechtzeitig informiert werden und ihr Einverständnis geben. Es ist wichtig, dass die Besichtigungen nicht übermäßig häufig oder zu unangemessenen Zeiten stattfinden, um die Privatsphäre der Mieter zu respektieren. Mieter haben auch das Recht, Besichtigungstermine abzulehnen, wenn sie unzumutbar sind.

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  • Kann ein Mieter eine Wohnungsbesichtigung verweigern?

    Kann ein Mieter eine Wohnungsbesichtigung verweigern? In der Regel hat ein Vermieter das Recht, die Wohnung zu besichtigen, solange er dies angemessen ankündigt. Ein Mieter kann die Besichtigung jedoch verweigern, wenn der Vermieter keine angemessene Ankündigung gemacht hat oder wenn die Besichtigung zu häufig oder zu unangemessenen Zeiten stattfinden soll. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter sich über Besichtigungstermine einigen und die Privatsphäre des Mieters respektieren. Letztendlich kann ein Mieter die Besichtigung verweigern, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt und dies mit dem Vermieter bespricht.

  • Bis wann kann Mieter Nebenkostenabrechnung verlangen?

    Bis wann kann Mieter Nebenkostenabrechnung verlangen? In Deutschland haben Mieter das Recht, die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zu verlangen. Gemäß § 556 BGB muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und dem Mieter zukommen lassen. Sollte der Vermieter diese Frist nicht einhalten, kann der Mieter die Abrechnung auch noch nach Ablauf der Frist verlangen. Es ist jedoch ratsam, die Nebenkostenabrechnung zeitnah zu prüfen, um eventuelle Unstimmigkeiten rechtzeitig klären zu können.

  • Wie lange darf Mieter Nebenkostenabrechnung prüfen?

    Wie lange darf Mieter Nebenkostenabrechnung prüfen? Mieter haben in der Regel zwölf Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und eventuelle Einwände gegen die Abrechnung geltend zu machen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung beim Mieter. Es ist wichtig, dass Mieter die Abrechnung sorgfältig prüfen und bei Unstimmigkeiten oder Fragen rechtzeitig reagieren, um ihre Ansprüche geltend machen zu können. Mieter sollten sich bei Unklarheiten oder Problemen am besten an ihren Vermieter oder an einen Mieterverein wenden, um Unterstützung bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung zu erhalten.

  • Bis wann muss Mieter Nebenkostenabrechnung zahlen?

    Mieter müssen die Nebenkostenabrechnung in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zahlen. Dies ergibt sich aus § 556 BGB, der besagt, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen muss. Der Mieter hat dann ebenfalls 12 Monate Zeit, um die Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einwände zu erheben. Wenn der Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht zahlt, kann der Vermieter Mahnungen schicken und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Es ist daher wichtig, die Fristen für die Zahlung der Nebenkostenabrechnung im Auge zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig zu reagieren.

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